Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin, 16.04.2002

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   BVerwG, 23.03.1998 - 2 B 18.98   

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BVerwG, 23.03.1998 - 2 B 18.98 (https://dejure.org/1998,24341)
BVerwG, Entscheidung vom 23.03.1998 - 2 B 18.98 (https://dejure.org/1998,24341)
BVerwG, Entscheidung vom 23. März 1998 - 2 B 18.98 (https://dejure.org/1998,24341)
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  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Revision wegen der Möglichkeit der KLärung einer Rechtsfrage von allgemeiner Bedeutung

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   OVG Berlin, 16.04.2002 - 2 B 18.98   

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https://dejure.org/2002,37633
OVG Berlin, 16.04.2002 - 2 B 18.98 (https://dejure.org/2002,37633)
OVG Berlin, Entscheidung vom 16.04.2002 - 2 B 18.98 (https://dejure.org/2002,37633)
OVG Berlin, Entscheidung vom 16. April 2002 - 2 B 18.98 (https://dejure.org/2002,37633)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OVG Berlin, 15.04.2005 - 2 B 13.02

    Anspruch auf Zahlung einer Stellplatz-Ablösesumme wegen einer Nutzung des

    Dies wäre auch mit dem Bestandsschutzgedanken des Art. 14 Abs. 1 GG nicht vereinbar (vgl. Urteil des Senats vom 16. April 2002 - OVG 2 B 18.98 -).

    Unabhängig davon ist auch der Übergangsregelung in Art. 111 dieses Gesetzes zu entnehmen, dass es trotz der entfallenen Pkw-Stellplatzpflicht bei den bereits gezahlten Ablösungsbeträgen bleiben sollte; etwas anderes galt nur für die zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens des Gesetzes noch nicht geleisteten Zahlungen von Ablösungsbeträgen (zu den Gründen für diese Übergangsregelung vgl. Urteil des Senats vom 16. April 2002 - OVG 2 B 18.98 -).

    Die Geltendmachung eines öffentlich-rechlichen Erstattungsanspruchs stellt in solchen Fällen vielmehr eine unzulässige, dem Grundsatz von Treu und Glauben widersprechende Rechtsausübung dar, weil im Nachhinein versucht wird, den Rechtsgrund mit dem Ziel der Rückzahlung anzufechten, obwohl die Gegenleistung (Baugenehmigung) und die dadurch erlangten Vorteile zunächst voll ausgenutzt worden sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Dezember 1973, NJW 1974, S. 2247, 2248; Urteil des Senats vom 16. April 2002 - OVG 2 B 18.98 -).

  • VGH Bayern, 11.03.2004 - 2 BV 02.3044

    Stellplatzablöse: Keine Rückzahlungspflicht der Landeshauptstadt München

    Die Herstellung von Stellplätzen oder Garagen an geeigneter Stelle oder der Unterhalt bestehender Garagen und Stellplätze dient der Entlastung des ruhenden Verkehrs und kommt daher letztlich auch den Bauherrn zu Gute, die einen Stellplatzbedarf auslösen, ihn aber selbst nicht befriedigen können (vgl. OVG Berlin v. 16.4.2003 Az. 2 B 18.98 - JurisNr.
  • VG Cottbus, 27.06.2013 - 1 K 951/10

    Sonstiges

    Nicht mit jeder objektiven Pflicht des Staates ist ein subjektives Recht auf Normvollzug der Betroffenen verbunden; einen allgemeinen Gesetzesvollziehungsanspruch gibt es nicht (vgl. BVerfG, Urteil vom 12. September 2012 - 2 BvE 6/12 u.a. -, NJW 2012, 3145, juris Rn. 95; BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 1. Oktober 2008 - 1 BvR 2466/08 -, NVwZ 2009, 240, juris Rn. 22; BVerfG, 4. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 14. August 2001 - 2 BvR 1140/00 -, NJW 2001, 3534, juris Rn. 5; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 22. Juli 2011 - 19 B 200/11 -, NVwZ-RR 2011, 911, juris Rn. 10; OVG Berlin, Urteil vom 16. April 2002 - OVG 2 B 18.98 -, juris Rn. 55; Scherzberg in Erichsen/Ehlers, Allgemeines Verwaltungsrecht, 14. Aufl. 2010, § 12 Rn. 9).
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